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Haushalt 2026 der Gemeinde Rechlin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2026-03-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2026. Sachverhalt: Gemäß der §§ 45, 46 und 47 (1) der Kommunalverfassung MV hat die Gemeinde Rechlin für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 10 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2026 sind dem Vorbericht und den Anlagen zu entnehmen.

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