Startseite › Amt Röbel-Müritz › Antrag
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2026-03-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Rechlin uneingeschränkte Entlastung.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Rechlin hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 19.03.2026 gemäß § 3 a des Kommunalprüfungsgesetzes geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters.
Text aus PDF extrahiert