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Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2026-03-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Bollewick uneingeschränkte Entlastung.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Bollewick hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 24.02.2026 gemäß § 3 a des Kommunalprüfungsgesetzes geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin.
Text aus PDF extrahiert