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Annahme von Spenden und sonstigen Zuwendungen 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2026-03-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt die Annahme der im Anhang aufgelisteten Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V.
Sachverhalt:
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.
Über die Annahme oder Vermittlung von Mitteln bis 100,00 € entscheidet die Bürgermeisterin. Für darüber hinausgehende Beträge ist gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.
Text aus PDF extrahiert