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Festlegung Verpflegungsgeld Wahlhelfer
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Röbel-Müritz |
| Datum | 2026-04-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Leizen beschließt, zu jeder Wahl zusätzlich zur Aufwandsentschädigung den Wahlvorständen der Gemeinde Leizen ein Verpflegungsgeld von 100,- Euro pro Wahlvorstand und Wahllokal zu zahlen.
Sachverhalt:
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in). Zusätzlich dazu erhält jedes Mitglied von der Gemeinde Leizen eine Aufwandsentschädigung von 25,00 €.
Für die Bereitstellung von Verpflegung für den Wahlvorstand sollen nun 100,- Euro pro Wahlvorstand bereit gestellt werden. Das Geld soll in den Haushalt eingeplant werden.
Text aus PDF extrahiert