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Festlegung Verpflegungsgeld Wahlhelfer

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2026-04-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Leizen beschließt, zu jeder Wahl zusätzlich zur Aufwandsentschädigung den Wahlvorständen der Gemeinde Leizen ein Verpflegungsgeld von 100,- Euro pro Wahlvorstand und Wahllokal zu zahlen. Sachverhalt: Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in). Zusätzlich dazu erhält jedes Mitglied von der Gemeinde Leizen eine Aufwandsentschädigung von 25,00 €. Für die Bereitstellung von Verpflegung für den Wahlvorstand sollen nun 100,- Euro pro Wahlvorstand bereit gestellt werden. Das Geld soll in den Haushalt eingeplant werden.

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