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Einstellung des Planverfahrens über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 "Tiny House Resort" im Ortsteil Neukrug der Gemeinde Eldetal

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2026-04-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal beschließt: das Bauleitplanverfahren über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Tiny House Resort“ im Ortsteil Neukrug der Gemeinde Eldetal (Geltungsbereich siehe Anlage 1) wird eingestellt. die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Tiny House Resort“ im Ortsteil Neukrug der Gemeinde Eldetal einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen. die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens in Kenntnis zu setzen. Sachverhalt: Mit Beschluss vom 25.04.2024 (BV-29-2024-015) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal das förmliche Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Tiny House Resort“ im Ortsteil Neukrug der Gemeinde Eldetal eingeleitet. Der Vorhabenträger wollte aus privaten Gründen die bestehende touristische Nutzung des Vorhabengebiets als „Ferienhausgebiet“ (wechselnder Personenkreis) gem. des am 06.10.2018 in Kraft getretenen vB-Plans Nr. 03 „Tiny House Resort) aufgeben, um ein „Wochenendhausgebiet“ zu entwickeln (fester Personenkreis- Tiny- House-Eigentümer). Am 25.04.2024 wurde auch der Vorentwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung, sowie zur frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung der Nachbargemeinden bestimmt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden hat stattgefunden. Weitere Planungsschritte und Ausarbeitungen sind nicht erfolgt. Mit Schreiben vom 13.11.2025 hat der Vorhabenträger die Einstellung dieser Bauleitplanung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Tiny House Resort“ beantragt. Gem. des Schreibens verkauft der Vorhabenträger das Areal. Der Käufer möchte das bisherige Konzept (Tiny House Resort mit einem wechselnden Personenkreis) weiterführen. Aus diesem Grund ist eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Der bisherige rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 03 „Tiny House Resort“ bleibt bestehen und ist weiterhin vollumfänglich in Kraft. Da die Bauleitplanung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Tiny House Resort“ noch „in Aufstellung befindlich“ ist und keine Rechtskraft erlangt hat, ist ein förmliches Aufhebungsverfahren hierzu nicht erforderlich. Der Beschluss der Gemeinde, das Planverfahren einzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Einstellung eines begonnenen, jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Verfahrens handelt. Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde sind mit der Einstellung des Planverfahrens nicht verbunden. Bisheriger Verfahrensablauf: 06.10.2018: Inkrafttreten der ursprünglichen Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Tiny House Resort“ der Gemeinde Eldetal Es wurden sechs von insgesamt sieben zulässigen Kleinhäusern (Tiny Houses) errichtet. Sie dienen der touristischen Nutzung sowie Erholungsnutzung als Ferienhäuser und somit einem stetig wechselnden Personenkreis zum vorübergehenden Aufenthalt. Es liegt eine Baugenehmigung für diese Gebäude vor. Im zentralen Funktionsgebäude sind ein Seminarraum und eine Betriebswohnung realisiert worden. Auch die 10 Stellplätze sind bauordnungsrechtlich genehmigt worden. 21.01.2024 Durch den Vorhabenträger wurde der Antrag auf Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.3 „Tiny House Resort“ an die Gemeinde Eldetal gestellt.

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