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Annahme von Spenden und sonstigen Zuwendungen 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Röbel-Müritz
Datum2026-04-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die Annahme der im Anhang aufgelisteten Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V. Sachverhalt: Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung von Mitteln bis 100,00 € entscheidet der Bürgermeister. Für darüber hinausgehende Beträge ist gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

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