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Haushaltssatzung mit -plan 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2025-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-25/019
Gemeinde Schlemmin
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Haushaltssatzung 2025:
Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Schlemmin vom 05.03.2025 Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-25/019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt
einen Gesamtbetrag der Erträge von 559.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 570.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen von 0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 538.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 531.700 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von
007.200 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von
31.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von
1.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von
30.700 EUR
festgesetzt.
______________________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 53.890 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 378 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 436 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 359 v. H.
§ 6
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 11,918 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5940 Vollzeitäquivalente.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
-349.546,07 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich -173.484,33 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 791.642,48 EUR.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Schlemmin, ___________________
Ort, Datum Bürgermeisterin
Sachverhalt:
Sachverhalt/Begründung:
Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2025 bis 2028 sind die Entscheidungen der Gemeindevertretung zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin erarbeiteten Mittelanforderungen.
Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.
Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2025 des Innenministeriums des Landes.
Die Aufwendungen für den Schullastenausgleich wurden anhand der aktuellen Schülerzahlen und der eingeschätzten Entwicklung der Folgejahre ermittelt. Gleiches gilt für die Veranschlagung des Wohnsitzanteils der Gemeinde an den Regelkosten der Kita-Betreuung.
Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan.
Die Ergebnisplanung für 2025 weist einen Saldo von 0 EUR aus.
Mit der Ergebnisplanung ab 2025 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.
Auch im Haushaltsjahr 2025 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten Auszahlungen zu decken.
Die Finanzplanung für 2025 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 7.200 EUR aus.
Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik
(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.
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