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Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schlemmin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2025-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss-Nr. Sc/BV/HA-24/011
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Satzung über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schlemmin.
Sachverhalt:
Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) in
der Fassung vom 11.12.2023 wurden die Höchstbeträge für die jeweiligen Funktionsträger,
die ihre Tätigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehren ausüben, sowie für Personen mit
besonderen Aufgaben, zu denen Jugendfeuerwehrwart*innen und Gerätewart*innen zählen,
angehoben.
Für die Gemeindefeuerwehr Schlemmin wurden derzeitig die Aufwandsentschädigungen entsprechend der FwEntschVO M-V vergütet. Nach Abstimmung mit dem Amtswehrführer des Amtes Ribnitz-Damgarten wurden die Beträge für die Funktionsinhaber der Gemeindefeuerwehren besprochen und entsprechend in der zu beschließenden Satzung festgelegt. Mit der Zahlung der Entschädigung sind sämtliche erhöhte Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten.
Gleichzeitig wurde die Einsatzentschädigung für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr geregelt, um dem Ehrenamt sowie der Einsatzbereitschaft eine entsprechende
Würdigung entgegenzubringen. Die Höhe der Entschädigung wird weiterhin auf 5,00 Euro festgelegt und ist in der Satzung eingepflegt.
Durch die Beschlussfassung der Gemeindevertretung wird das Inkrafttreten der Satzung
über die Entschädigung von Funktionsinhabern und Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Schlemmin rückwirkend zum 01.01.2025 ebenfalls festgelegt.
Text aus PDF extrahiert