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7. Änderung der Satzung der Gemeinde Schlemmin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2025-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die 7. Änderung der Satzung der Gemeinde Schlemmin über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Barthe/Küste“
hinsichtlich des gemeindespezifischen Faktors auf 2,34,
hinsichtlich des Hebesatzes auf € 9,50/BE,
hinsichtlich des Rohrleitungszuschlages auf € 1,50/ha,
hinsichtlich des Nutzungsartenfaktors bei Sportflächen/Campingplatz sowie Verkehrsbegleitflächen/ungenutzte Verkehrsflächen auf 2,5,
hinsichtlich des Nutzungsartenfaktors bei Lagerplatz/Versorgungsanlagen, Entsorgungsanlagen/ungenutzten Betriebsflächen sowie landwirtschaftslichen Betriebsflächen auf 3,
hinsichtlich des Nutzungsartenfaktors bei Gebäude- und Freiflächen, Straßen/Wege/Platz/Bahngelände/Verkehrsübungsplatz sowie historischen Anlagen auf 4,5.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schlemmin ist für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen u. a. gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Barthe/Küste. Dieser hat für die Gemeinde Schlemmin folgende Änderungen in der Beitragserhebung beschlossen:
Änderung des gemeindespezifischen Faktors auf 2,34,
Änderung des Hebesatzes auf € 9,50/BE,
Änderung des Rohrleitungszuschlages auf € 1,50/ha,
Änderung des Nutzungsartenfaktors bei Sportflächen/Campingplatz sowie Verkehrsbegleitflächen/ungenutzte Verkehrsflächen auf 2,5,
Änderung des Nutzungsartenfaktors bei Lagerplatz/Versorgungsanlagen, Entsorgungsanlagen/ungenutzten Betriebsflächen sowie landwirtschaftslichen Betriebsflächen auf 3,
Änderung des Nutzungsartenfaktors bei Gebäude- und Freiflächen, Straßen/Wege/Platz/Bahngelände/Verkehrsübungsplatz sowie historischen Anlagen auf 4,5.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Schlemmin über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge beinhaltet die Anlage 1 dieser Satzung die benannten beitragsrelevanten Punkte. Wird diese Anlage nicht den neuen Festsetzungen angepasst, verbleiben die Restkosten bei der Gemeinde.
Text aus PDF extrahiert