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1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Schlemmin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2025-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss-Nr. Sc/BV/HA-25/013
1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Schlemmin
Auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schlemmin vom 5. März 2025 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Schlemmin erlassen:
Artikel I
§ 3 (Benutzungsverhältnis und Entgelte) wird wie folgt neu gefasst:
Die Überlassung der Einrichtung, Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.
Zur Überlassung bedarf es eines schriftlichen Nutzungsvertrages, in dem auch das Nutzungsentgelt vereinbart wird. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages verpflichtet sich der Mieter zur Gewährleistung der Einhaltung der Hausordnung durch die Veranstaltungsteilnehmer.
Das Entgelt für die Nutzung beträgt:
(1) Nutzung durch Kinder- und Jugendgruppen bis zum abgeschlossenen achtzehnten Lebensjahr unter Aufsicht von Erwachsenen 50,00 €
(2) Nutzung durch gemeindeeigene Vereine 150,00 €
(3) Nutzung durch gemeindefremde Vereine 200,00 €
(4) Nutzung durch Einwohner der Gemeinde Schlemmin für Familienveranstaltungen
150,00 €
(5) Nutzung durch Gäste/Nicht-Einwohner der Gemeinde Schlemmin für Familienveranstaltungen
200,00 €
(6) Nutzung der Zapfanlage zusätzlich zum Nutzungsentgelt 30,00 €
Artikel II
Die 1. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schlemmin,
Berg
Bürgermeisterin
Text aus PDF extrahiert