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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Quartier 18“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2026-02-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Quartier 18“, Beschluss-Nr. 35/13.1 vom 12. Mai 1993, begrenzt:
im Norden durch die Grundstücksgrenzen der Langen Straße
im Süden durch die Grundstücksgrenzen der Nizzestraße
im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Alten Klosterstraße
im Osten durch die Grenzen des Südlichen Rosengartens
wird aufgehoben.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt:
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 23 war die städtebauliche Neuordnung des Innenquartiers „Lange Straße/Alte Klosterstraße/Nizzestraße/Südlicher Rosengarten“ auf der Grundlage der damaligen Sanierungsziele.
Das Planverfahren wurde über den Aufstellungsbeschluss hinaus nicht weitergeführt, da die Innenquartierserschließung in Form eines Parkplatzes und gestalteter Freiflächen auch ohne Bebauungsplanverfahren möglich war.
Text aus PDF extrahiert