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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Alte Suhr Siedlung“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2026-02-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Alte Suhr-Siedlung“, Beschluss-Nr. 35/10.1 vom 12. Mai 1993 begrenzt:
im Norden durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG
im Süden durch den Bebauungsplan Nr. 7 („neue“ Richard-Suhr-Siedlung)
im Westen durch Grünflächen
im Osten durch die östliche Straßenkante des Neuhöfer Weges
wird aufgehoben.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt:
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 20 war die Schaffung von Regelungen für eine geordnete städtebauliche und gestalterische Entwicklung der „alten“ Richard-Suhr-Siedlung“. Es sollten Baugrenzen, Grundflächenzahlen und Gebäudehöhen festgesetzt werden. Ziel war auch der Erhalt und die Erweiterung von Grünflächen.
Das Planverfahren wurde über den Aufstellungsbeschluss hinaus nicht weitergeführt. Die städtebauliche und gestalterische Entwicklung regelt sich über § 34 BauGB.
Text aus PDF extrahiert