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Durchführung eines Konzessionsverfahrens gemäß § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde Semlow (Konzessionsverfahren)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ribnitz-Damgarten
Datum2026-03-25
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Beschlussvorschlag: Beschluss-Nr. Se/BV/BA-26/067 Durchführung eines Konzessionsverfahrens gemäß § 46 EnWG zur Neukonzessionierung des Stromversorgungsnetzes in der Gemeinde Semlow (Konzessionsverfahren) Die Gemeindevertretung Semlow beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Semlow gemäß § 46 EnWG durchzuführen. Die Gemeinde Semlow erklärt hiermit, dass die Netzdatenherausgabe durch die E.DIS Netz GmbH gemäß § 46 a EnWG für die Strom-Konzessionsgebiete der Gemeinde erst nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist und Aufforderung durch die Gemeinde erfolgt. Die Gemeinde Semlow wird den Auskunftsanspruch gegenüber der E.DIS Netz GmbH gemäß § 46 a EnWG bis dahin nicht geltend machen. Die Gemeindevertretung Semlow beschließt, vor einer möglichen Netzdatenherausgabe eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 a EnWG abzuschließen. Die Gemeindevertretung Semlow beschließt, die Konzession Strom gemeinsam mit den benachbarten Gemeinden Ahrenshagen-Daskow und Schlemmin auszuschreiben. Die Gemeindevertretung Semlow beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 13.10.2028 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung). Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren. Sachverhalt: Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Semlow und der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 13.10.2028. Gemäß § 46 a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe). Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Die E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) bittet aufgrund der komplexen und aufwändigen Ermittlung aller Netzdaten, diese erst bei Interessenbekundung anderer Stromnetzversorger zu übergeben. Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung). Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden. Die Neuvergabe der Konzession erfolgt für einen Zeitraum von 20 Jahren.

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