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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Mischgebiet Stralsunder Chaussee“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ribnitz-Damgarten
Datum2026-04-14
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Beschlussvorschlag: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Mischgebiet Stralsunder Chaussee“ Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt: Der Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Stralsunder Chaussee“, Beschluss-Nr. 19/2.1-(99-04) vom 19. Juni 2002 begrenzt: im Norden durch die südliche Grenze des Gymnasiums und Ackerfläche im Süden durch die nördliche Straßenkante der Stralsunder Chaussee im Westen durch vorhandene Bebauung an der Neuen Straße / Stralsunder Chaussee im Osten durch die vorhandene Bebauung „Stralsunder Chaussee 32“ wird aufgehoben. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sachverhalt: Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 sollte eine ungeordnete Fläche an der östlichen Einfahrt zum Stadtteil Damgarten entwickelt werden. Geplant waren die Nutzungsbausteine Tankstelle, Raststätte und Discounter. Das Vorhaben wurde nie weiterverfolgt und entspricht heute auch nicht mehr den städtebaulichen Zielstellungen. Insofern wird der Stadtvertretung nunmehr die Aufhebung des damaligen Aufstellungsbeschlusses empfohlen. Gemeinsame Zielstellung der Stadt und der Evangelischen Kirchengemeinde Damgarten-Saal als Grundstückseigentümer sollte eine Einbeziehung der Flächen in die Entwicklung des „Schulcampus Damgarten“ sein, in dem die Evangelische Löwenzahn-Schule, die Regionale Schule Rudolf Harbig und das Richard-Wossidlo-Gymnasium pädagogische und strategische Partner sind.

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