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Aufhebungsbeschluss zur II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ribnitz-Damgarten
Datum2026-04-14
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Beschlussvorschlag: Aufhebungsbeschluss zur II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt: Folgende Beschlüsse zur II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, begrenzt: im Norden durch die „Klockenhäger Straße“ im Westen und Süden durch landwirtschaftliche genutzte Flächen im Osten durch die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet West I“ werden aufgehoben: Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-23/732 über die II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ vom 20.09.2023 Beschluss zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB Nr. RDG/BV/BA-23/732/01 zur II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ vom 28.02.2024 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Sachverhalt: Die II. Ergänzung beinhaltet die Plangebietsfläche des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VE-Plan) Nr. 9 „DOKA-Schalungstechnik“, der ist seit dem 20.11.1995 in Kraft ist. Die Festsetzungen des VE-Planes sind vorhabenkonkret gefasst, d.h. zulässig sind Verwaltungsgebäude, Produktionshallen für Schalungsteile und Freilager als Blocklager. Das Vorhabengrundstück wurde vor mehreren Jahren von der DOKA an einen neuen Eigentümer veräußert. Dieser Eigentümer wollte die Flächen für andere gewerbliche Zwecke nutzen, als es der VE-Plan derzeit zulässt. Hierzu hat er einen Antrag für eine Änderung der Bauleitplanung gestellt. Die Stadtvertretung hat die entspr. Beschlüsse gefasst. Das Grundstück hat zwischenzeitlich wiederholt den Eigentümer gewechselt. Insofern können die Beschlussfassungen zur II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgehoben werden. Der jeweilige Eigentümer kann jederzeit einen neuen Antrag auf Planänderung mit entsprechender Begründung stellen.

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