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15. Änderung WBV Semlow hinsichtlich Änderung des Hebesatzes für Schöpfwerke WBV Recknitz-Boddenkette

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ribnitz-Damgarten
Datum2026-05-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Beschluss-Nr. Se/BV/FA-26/072 15. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die 15. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes - „Recknitz-Boddenkette“ hinsichtlich des Hebesatzes für Schöpfwerke auf € 2,06/ha Sachverhalt: Die Gemeinde Semlow ist für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied u. a. des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“. Dieser hat für die Gemeinde Semlow im Rahmen ihrer Bescheide für 2026 – erstellt im März 2026 – folgende Änderung in der Beitragserhebung beschlossen: - „Recknitz-Boddenkette“: Änderung des Hebesatzes für Schöpfwerke auf € 2,06/ha Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge beinhaltet die Anlage 1 dieser Satzung die benannten beitragsrelevanten Punkte. Wird diese Anlage nicht den neuen Festsetzungen angepasst, kommt es zu einer Überdeckung der tatsächlich angefallenen Gebühren der Gemeinde gegenüber dem Wasser- und Bodenverband.

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