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15. Änderung WBV Semlow hinsichtlich Änderung des Hebesatzes für Schöpfwerke WBV Recknitz-Boddenkette
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2026-05-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss-Nr. Se/BV/FA-26/072
15. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände
Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die 15. Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
- „Recknitz-Boddenkette“
hinsichtlich des Hebesatzes für Schöpfwerke auf € 2,06/ha
Sachverhalt:
Die Gemeinde Semlow ist für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied u. a. des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“.
Dieser hat für die Gemeinde Semlow im Rahmen ihrer Bescheide für 2026 – erstellt im März 2026 – folgende Änderung in der Beitragserhebung beschlossen:
- „Recknitz-Boddenkette“:
Änderung des Hebesatzes für Schöpfwerke auf € 2,06/ha
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge beinhaltet die Anlage 1 dieser Satzung die benannten beitragsrelevanten Punkte. Wird diese Anlage nicht den neuen Festsetzungen angepasst, kommt es zu einer Überdeckung der tatsächlich angefallenen Gebühren der Gemeinde gegenüber dem Wasser- und Bodenverband.
Text aus PDF extrahiert