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Stellungnahme zur 2. Beteiligung zum Entwurf 2026 der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2026-05-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss Nr. AD/BV/BA-24/030/02
Stellungnahme zur 2. Beteiligung zum Entwurf 2026 der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP)
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:
Dem Entwurf 2026 der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP) wird zugestimmt. Anregungen und Bedenken werden nicht genannt.
Sachverhalt:
Am 29.01.2026 wurde auf der 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern beschlossen, den zweiten Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 8 Wochen jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben.
Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz. Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche.
Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie. Im Hoheitsgebiet der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow ist ein Eignungsgebiet östlich der Ortslage Altenwillershagen ausgewiesen.
Das im 1. Entwurf mit der Gemeinde Saal gemeindeübergreifende Eignungsgebiet (im Bereich nördl. des Behrenshäger Holzes) ist vorerst zurückgestellt.
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