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Satzungsbeschluss über die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, „Wohngebiet Bahnhofstraße“, 1. Planungsabschnitt
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ribnitz-Damgarten |
| Datum | 2026-05-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss Nr. AD/BV/BA-17/168/02
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, „Wohngebiet Bahnhofstraße“, 1. Planungsabschnitt
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:
Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a (3) BauGB des Entwurfes der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, „Wohngebiet Bahnhofstraße“, 1. Planungsabschnitt durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 13.05.2026 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägung). Das Amt Ribnitz-Damgarten wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130), beschließt die Gemeindevertretung die I. Änderung und I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, „Wohngebiet Bahnhofstraße“, 1. Planungsabschnitt bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom Mai 2026 als Satzung.
Die Begründung mit Stand vom Mai 2026 wird gebilligt. Das Amt Ribnitz-Damgarten wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow „Wohngebiet Bahnhofstraße“, 1. Planungsabschnitt ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, „Wohngebiet Bahnhofstraße“, 1. Planungsabschnitt in Kraft.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow beabsichtigt eine Überplanung des durch Wohnbebauung in Form von Einzelgehöften geprägten Bereichs entlang der Bahnhofstraße. Ziel der Planung (Bebauungsplanergänzung) ist zum einen eine behutsame Nachverdichtung um maximal 14 zusätzliche Einfamilienhäuser in einem ersten Planungsabschnitt. Wie in der Ortslage üblich, sollen hier größere, der Lage im ländlichen Raum, angemessene Grundstücke entstehen. Zum anderem erfolgt eine Überplanung des bereits bebauten Bestandes, welcher bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist. Damit wird der Bestand geordnet und planungsrechtlich gesichert, so dass sich die Zulässigkeit von Vorhaben künftig nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes richtet. Zur Umsetzung der Planungsziele hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.04.2017 beschlossen, den südwestlichen angrenzenden Bebauungsplan zu ergänzen, um so die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Planungsziele zu schaffen.
Im Verfahren hat sich die Gemeinde dazu entschieden, den ursprünglich sehr groß gefassten Bereich entlang der 1,5 km langen, noch unbeplanten Bahnhofstraße sukzessive zu entwickeln und zu überplanen. In einem ersten Planungsabschnitt wurden nun die Bereiche identifiziert, die städtebaulich sinnvoll entwickelt oder im Bestand gesichert werden können. Das Gesamtkonzept des Planes bleibt aber bestehen. Weitere Planungsabschnitte werden dann künftig nach Erforderlichkeit entwickelt.
Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Planung weiterhin eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für eine etwa 0,13 ha große Teilfläche, welche bisher als private Grünfläche festgesetzt ist. Aufgrund der bestehenden Erschließung und Bebauungsstruktur ist hier eine Fortführung der angrenzenden Wohnbebauung geplant. Beide Teilgeltungsbereiche sollen in einem Bauleitplanverfahren gebündelt werden. Daher erfolgt eine Änderung und Ergänzung des seit dem 16.02.2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet Bahnhofstraße“ der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow in einem Planverfahren
Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet des durch die Gemeindevertretung beschlossenen Entwurfes des Bebauungsplanes sowie auch während der Veröffentlichung des überarbeiteten Entwurfes wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben. Hingegen wurden Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf abgegeben. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden gem. § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB beteiligt. Bedenken zur Planung bestehen nicht mehr.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 25.04.2017
Entwurfs- und Auslegungsbeschuss: 30.09.2025
Text aus PDF extrahiert