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Zustimmung zur Wahl des Stellvertreters des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Plauerhagen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Plau am See |
| Datum | 2026-04-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barkhagen stimmt der Wahl des Stellvertreters des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Plauerhagen zu und beschließt, dass Herr Daniel Tommack unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Plauerhagen für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 09.04.2026 ernannt wird.
Sachverhalt:
Der Stellvertreter des Ortswehrführers einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Die Voraussetzung für die Wählbarkeit bestimmen sich nach § 12 Abs. 2 BrSchG M-V.
Im Ergebnis dessen wird festgestellt, dass der Kamerad Daniel Tommack die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist. Am 27.02.2026 wurde Herr Daniel Tommack zum Stellvertreter des Ortswehrführers durch die Mitglieder der aktiven Wehr gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl).
Gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) werden die Stellvertreter der Ortswehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt. Die Wahl des Stellvertreters des Ortswehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die damit ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat. Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen neue Wahlvorschläge erarbeitet und neu gewählt werden.
Text aus PDF extrahiert