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Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ganzlin und dem Straßenbauamt Schwerin zum Bauvorhaben "B 198 trassenferner Radweg – Dresenower Mühle bis Plau"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Plau am See
Datum2026-05-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Ganzlin beschließt den Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Ganzlin und dem Straßenbauamt Schwerin zum Bauvorhaben "B 198 trassenferner Radweg - Dresenower Mühle bis Plau". Sachverhalt: Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zuge der B 198 kommen die Straßenbauverwaltung und die Gemeinde Ganzlin überein, gemäß den Grundsätzen für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes, Ziffer 4, durch die Einbeziehung anderer Straßen und Wege einen abseits der Bundesstraße 198 verlaufenden Weg von der Gemarkungsgrenze Plau am See, Stadt / Ganzlin bis Abzweig Dresenower Mühle zur Verringerung eines zusätzlichen Flächenbedarfes und Eingriffes in sensible Gebiete in die Planung des Radweges in der Verbindungsrelation der Bundesstraße 198 als Gemeinschaftsmaßnahme zu realisieren. Dieser Abschnitt ersetzt einen straßenbegleitenden Radweg an der B 198 Abschnitt 10 km 0+206 bis km 2+300. Die in Ziffer 4.1 aufgezählten Kriterien werden eingehalten. Eine gesonderte Vereinbarung wird zukünftig für den nächsten Bauabschnitt von Abzweig Dresenower Mühle bis zur Amtsgrenze LK Ludwiglust-Parchim / LK Mecklenburgische Seenplatte im Ersatz für den Abschnitt 10 km 2+300 bis 4+130 der B 198 abgeschlossen. Hierzu ist es erforderlich, entsprechende Planunterlagen zu erstellen. Inhalt dieser Vereinbarung ist die Regelung zur Teilung und Abgeltung der Planungs- und Verwaltungskosten zwischen der Gemeinde Ganzlin und der Straßenbauverwaltung. Art und Umfang der Maßnahmen werden in einem Vorentwurf als Grundlage der Genehmigungsplanung und einem Bauentwurf als Grundlage der Bauausführung festgelegt. Inhalt der Entwurfsunterlagen ist die Objektplanung Verkehrsanlage (Lph. 3-6 gem. HOAI), Vermessung, die landschaftspflegerische Begleitplanung, Artenschutzberichte, ökologische Sondergutachten sowie Baugrunduntersuchungen und weitere für die Genehmigungen erforderlichen Fachbeiträge und Gutachten.

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