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Beschluss über Kanalspülung, Inspektion, Vermessung und Bewertung für den Regenwasserkanal
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Plau am See |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung Ganzlin beschließt gem. § 22 Abs. 4a KV M-V die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Durchführung der Kanalspülung, Inspektion, Vermessung und Zustandsbewertung für das gesamte Regenwasserkanalnetz im Gemeindegebiet. Die konkrete Ausgestaltung, der genaue Leistungsumfang sowie die Vergabe der Leistungen erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem Bürgermeister und der Verwaltung, sobald das Leistungsverzeichnis finalisiert und alle notwendigen Datengrundlagen vollständig vorliegen.
Durch die flexible Beschlussfassung wird gewährleistet, dass die notwendigen Maßnahmen ohne zeitlichen Verzug eingeleitet werden können. Gleichzeitig bleibt ausreichend Spielraum, um auf noch ausstehende Informationen angemessen zu reagieren und eine fachlich sowie wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung sicherzustellen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ganzlin beabsichtigt eine umfassende Reinigung und TV-Inspektion mit Vermessung und anschließender Bewertung des Regenwasserkanalsystems in der Kerngemeinde sowie in den betreffenden Ortsteilen. Die Überprüfung der Kanäle ist gemäß SÜVO MV (Selbstüberwachungsverordnung) vorgeschrieben. Innerhalb von 10 Jahren muss das gesamte Kanalnetz einmal überprüft werden. Dies ist in den vergangenen Jahren nur sporadisch geschehen.
Ein beauftragter Dienstleister wird hierbei die Regenwasserkanäle inklusive der Schachtbauwerke reinigen und anschließend mittels Kamerabefahrung untersuchen. Die gewonnenen Videoaufzeichnungen werden digital auf einer Festplatte dokumentiert und dienen als Basis für eine detaillierte Schadensklassifizierung nach dem Regelwerk DWA-M 149-2. Abschließend werden die Ergebnisse zusammen mit den entsprechenden Befahrungsberichten und der erfolgten Klassifizierung an die Gemeinde übergeben. Die Reinigung der Abwasserkanäle und Schächte ist entsprechend den Arbeitshilfen Abwasser des BMVBS und BMVg (Stand 06.01.2010) durchzuführen. Die Reinigung ist im Hochdruckspülverfahren mit kombinierten Hochdruck-Spül- und Saugfahrzeugen entgegen dem Haltungsgefälle durchzuführen. Die Reinigung erfolgt als Vorlauf für eine optische Inspektion und ist so durchzuführen, dass anschließend eine einwandfreie und eindeutige Kanalrohrinspektion möglich ist.
Text aus PDF extrahiert