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Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Breege über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2025-12-11
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die beigefügte Satzung der über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022. Sachverhalt: Die Satzung der Gemeinde Breege über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022 wurde durch den Beschluss zum Az. 3B 881/25 HGW des Verwaltungsgerichtes Greifswald als rechtswidrig beurteilt und ist folglich unwirksam. Fehlerhaft ist die Regelung des §2 Abs. 3 Satz 2 der Satzung, nach der die Verwaltungskosten pauschal fünf Prozent des durch die Gemeinde Breege an den Verband zu zahlenden Verbandsbeitrag betragen. Daraufhin wurden durch das Amt Nord- Rügen die Verwaltungskosten der jeweiligen Gemeinden für die Veranlagung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren kalkuliert. Hierbei ergaben sich Verwaltungskosten in Höhe von 4,25 € je Gebührenbescheid der Gemeinde Breege. Für eine rechtswirksame Satzung des Veranlagungsjahres 2022 muss die Satzung erneut mit entsprechend angepassten Gebühren beschlossen werden Die Gemeinde Breege ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge. Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV). Für das Verbandsgebiet Breege wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt: Gesamte Verbandsfläche: 1.602,6134 ha Davon dingliche Mitglieder: 80,3559 ha Veranlagungsfläche: 1.522,2575 ha Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 17.556,07 Euro. Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,09 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²). Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Schmantevitz steigt von 0,03 Euro auf künftig 0,07 Euro / Berechnungseinheit. Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

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