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Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Breege über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2021
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2025-12-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die beigefügte Satzung der über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2021.
Sachverhalt:
Die Satzung der Gemeinde Breege über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2021 wurde durch den Beschluss zum Az. 3B 975/24 HGW des Verwaltungsgerichtes Greifswald als rechtswidrig beurteilt und ist folglich unwirksam. Fehlerhaft ist die Regelung des §2 Abs. 3 Satz 2 der Satzung, nach der die Verwaltungskosten pauschal fünf Prozent des durch die Gemeinde Breege an den Verband zu zahlenden Verbandsbeitrag betragen.
Daraufhin wurden durch das Amt Nord- Rügen die Verwaltungskosten der jeweiligen Gemeinden für die Veranlagung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren kalkuliert.
Hierbei ergaben sich Verwaltungskosten in Höhe von 4,25 € je Gebührenbescheid der Gemeinde Breege.
Für eine rechtswirksame Satzung des Veranlagungsjahres 2021 muss die Satzung erneut mit entsprechend angepassten Gebühren beschlossen werden
Die Gemeinde Breege ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Für das Verbandsgebiet Breege wurden 2021 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:
Gesamte Verbandsfläche: 1.598,0451 ha
Davon dingliche Mitglieder: 80,8621 ha
Veranlagungsfläche: 1.517,1830 ha
Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 16.276,53 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,09 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Schmantevitz beträgt 0,03 Euro / Berechnungseinheit.
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Text aus PDF extrahiert