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Antrag auf Aufstellung/ Versetzen von Verkehrseinrichtungen gem. §§ 39 - 43 Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: VZ 310 – 40, „Ortseingangstafel“ L 30 Anfang und Ende in Wiek
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-04-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern Rügen auf Aufstellung/ Versetzen des VZ 310 – 40 „Ortseingangsschild“ Wiek zu stellen.
Sachverhalt:
Unbebautes Gelände führt oft zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dies ist im Eingangsbereich der Gemeinde aus Altenkirchen kommend häufig der Fall. Deshalb beabsichtigt die Gemeinde, das Ortseingangsschild vorzuziehen.
Das Vorziehen/ Versetzen des Ortseingangsschild L 30 Wiek von Altenkirchen kommend sorgt dafür, dass Fahrer ihre Geschwindigkeit 50km/h gleichmäßig reduzieren, bevor sie in bebaute Bereiche oder angrenzende Geh-/Radwege gelangen. Das erhöht die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, auch wenn dort keine Bebauung direkt sichtbar ist.
Eine frühere Geschwindigkeitsanpassung erhöht außerdem die Wahrnehmung der Regelung und hilft, Rechtskonformität sicherzustellen. Höhere Reaktionszeit durch frühzeitige Absenkung der Geschwindigkeit reduziert auch die Wahrscheinlichkeit schwerer Unfälle mit Wildtieren, Querungen oder späteren Querstraßen.
Ein vorgezogenes Schild sendet klare Signale Richtung Sicherheit und Vorsicht, was von Anwohnern und Durchreisenden gleichermaßen als Maßnahme wahrgenommen wird.
Text aus PDF extrahiert