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Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 24 Kindertagesförderungsgesetz M-V für den "Hort Wiek"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-04-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertreter der Gemeinde Wiek beschließen, das gemeindliche Einvernehmen zu der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Träger der AWO-Soziale Dienste Rügen gGmbH für den Hort in Wiek ab dem 01.01.2026 zu erteilen. Sachverhalt: Der Träger des Hortes in Wiek, die AWO-Soziale Dienste Rügen gGmbH, hat mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen ab dem 01.01.2026 eine neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Das monatliche Entgelt ab dem 01.01.2026 wird in Höhe von 482,65 € (2024 = 385,16 €) dargestellt.

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