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Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 24 Kindertagesförderungsgesetz M-V für die Kindertageseinrichtung "Zwergenland"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-04-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Wiek beschließen, das gemeindliche Einvernehmen zu der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Träger der AWO-Soziale Dienste Rügen gGmbH für die Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Wiek ab dem 01.01.2026 zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Träger der Kindertagesstätte „Zwergenland“, die AWO-Soziale Dienste Rügen gGmbH, hat mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen ab dem 01.01.2026 eine neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Die monatlichen Entgelte ab dem 01.01.2026 werden in Höhe von 1.898,39 € (2024 = 1.767,02 €) für einen Krippenplatz und mit 1.169,48 € (2024 = 1.221,24 €) für einen Kindergartenplatz dargestellt.
Text aus PDF extrahiert