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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Putgarten für das Haushaltsjahr 2020

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten entlastet die Bürgermeisterin der Gemeinde Putgarten für das Haushaltsjahr 2020. Sachverhalt: Die Gemeinde Putgarten hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 11.03.2026 die Jahresrechnung der Gemeinde Putgarten für das Haushaltsjahr 2020 geprüft und empfiehlt die Entlastung der Bürgermeisterin.

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