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Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Putgarten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-04-14
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Putgarten in der vorliegenden Fassung. Sachverhalt: Die Gemeinde Putgarten hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen erteilt dem Jahresabschluss der Gemeinde Putgarten für das Haushaltsjahr 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Putgarten in der vorliegenden Fassung festzustellen.

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