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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2021
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-04-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard entlastet den Bürgermeister der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2021.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Sagard hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 11.03.2026 die Jahresrechnung der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2021 geprüft und empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters.
Text aus PDF extrahiert