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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Sagard
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-04-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Sagard in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Sagard hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen erteilt dem Jahresabschluss der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Sagard in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Text aus PDF extrahiert