Startseite › Amt Nord-Rügen › Antrag

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2020

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-04-08
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard entlastet den Bürgermeister der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2020. Sachverhalt: Die Gemeinde Sagard hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 11.03.2026 die Jahresrechnung der Gemeinde Sagard für das Haushaltsjahr 2020 geprüft und empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters.

Text aus PDF extrahiert