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Beratung zum zweiten Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-05-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat am 16.03.2026 die öffentliche Auslegung zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) vom 01.04.2026 bis 27.05.2026 bekannt gemacht (Bekanntmachung in Anlage 1). In der Bekanntmachung sind die Internetseiten, auf denen die Unterlagen zum zweiten Entwurf des RREP VP vollständig einsehbar bzw. herunterzuladen sind, angegeben (www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de). Ein vollständiges Auslegungsexemplar in Papierform wurde ebenfalls zur Verfügung gestellt und ist im Amt Nord-Rügen einsehbar. Ein Auszug der Plankarte für das Amtsgebiet des Amtes Nord-Rügen ist in Anlage 2 beigefügt. Die Gemeinde Wiek hat im November 2024 die in Anlage 3 beigefügte Stellungnahme zum ersten Entwurf der Gesamtfortschreibung des RREP VP abgegeben. Die Gemeinden sollten sich mit dem zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern auseinandersetzen, denn „die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung des RREP VP). Das RREP VP bildet die Basis bzw. den Rahmen für künftige gemeindliche Entwicklungen. Die Gemeinde Wiek sollte den Entwurf mit ihren weiteren gemeindlichen Planungszielen abgleichen und bei Differenzen eine Stellungnahme abgeben. Die Gemeinde Wiek möge entscheiden, ob eine Stellungnahme bis zum 27.05.2026 abgegeben soll und mit welchen Schwerpunkten.

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