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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 (Vorlage wird nachgereicht)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen entlastet die Bürgermeisterin und den Bürgermeister der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Nach Beschluss des Jahresabschlusses ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr zu entlasten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 17.06.2026 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 geprüft und empfiehlt die Entlastung der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters.
Text aus PDF extrahiert