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Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 (Vorlage wird nachgereicht)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen entlastet die Bürgermeisterin und den Bürgermeister der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024. Sachverhalt: Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Nach Beschluss des Jahresabschlusses ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr zu entlasten. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 17.06.2026 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 geprüft und empfiehlt die Entlastung der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters.

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