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Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Altenkirchen (Vorlage wird nachgereicht)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Altenkirchen in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständiger Dritter wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen erteilt dem Jahresabschluss der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Altenkirchen in der vorliegenden Fassung festzustellen..
Text aus PDF extrahiert