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Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: „Bodenmarkierung Parkordnung“ im Ort Altenkirchen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Nord-Rügen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen „Bodenmarkierung Parkplatzordnung“ für den Parkplatz in der Ernst-Thälmann-Straße einzureichen.
Sachverhalt:
Parkflächenmarkierungen sind ein wichtiges Instrument, um Stellplätze im Straßenverkehr klar zu ordnen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und vorhandenen Raum effizient zu nutzen.
Bei dem Parkplatz in der Ernst-Thälmann-Straße handelt es sich um einen großen, befestigten Parkplatz.
Von diesem Parkplatz gehen Grundstücksein- und Ausfahrten ab, an denen es oft zu Parkkonflikten kommt. Angrenzend am Parkplatz befindet sich die Tagespflege „Windland“. Die Markierung schafft klare Abgrenzungen der Parkfläche, erhöht die Sichtbarkeit für Fahrerinnen und Fahrer sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger und reduziert unbeabsichtigtes Parken in Durchgangs- bzw. Rettungswegen.
Mittel sind für diese Maßnahme nicht eingeplant. Die Gemeinde soll entscheiden, ob die Finanzierung aus der Sonderzuweisung für Gemeinden erfolgen kann oder auf das nächste Jahr verschoben wird.
Text aus PDF extrahiert