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Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: „Verkehrszeichen 314 Parkplatz mit Zusatzzeichen Richtungs- und Meterangabe“ im Ort Altenkirchen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 314 Verkehrszeichen für Parkplatz, VZ Zusatzzeichen 1000 -10 Richtungspfeil (links), ZZ 1000 – 20 Richtungspfeil (rechts) für die Ernst-Thälmann-Straße einzureichen. Sachverhalt: In der Ernst-Thälmann-Straße befindet sich ein Parkplatz, welcher vom Kreisverkehr sowie aus dem Ortskern kommend nicht gut sichtbar ausgeschildert ist. Um ein besseres Auffinden durch Besucher und Verkehrsteilnehmer des Parkplatzes zu gewährleisten wäre eine Aufstellung von Parkplatzhinweisschildern in der Ernst-Thälmann-Straße vom Kreisverkehr sowie aus beiden Richtungen der Straße des Friedens kommend mit dem Zusatz „Richtung“ und „Meterangabe“ empfehlenswert. Die Festlegung der Meterangabe und Richtungspfeil sorgt für klare Orientierung und Verbesserung der Verkehrsführung. Die Vorhandene Beschilderung bleibt bestehen.

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