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Antrag der AfD-Fraktion zur Neuregelung der Werbeflächennutzung am Ortseingang durch die „Weiße Flotte“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt: Die unentgeltliche Nutzung der gemeindeeigenen Werbeflächen am Ortseingang durch das Unternehmen „Weiße Flotte“ wird mit Ablauf des 31.12.2026 beendet. Ab dem 01.01.2027 steht die Werbefläche am Ortseingang primär für die Bewerbung gemeindeeigener Veranstaltungen und Projekte zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, der „Weißen Flotte“ diesen Beschluss zeitnah mitzuteilen, um eine angemessene Übergangsfrist zur Umplanung der Marketingmaßnahmen zu gewährleisten. Sachverhalt: Mit Datum vom 2. Juni 2026 beantragte die Fraktion der AfD die Neuregelung der Werbeflächennutzung am Ortseingang durch die „Weiße Flotte“. Dazu wird folgender Beschlussvorschlag eingereicht: „Die Gemeindevertretung beschließt: Die unentgeltliche Nutzung der gemeindeeigenen Werbeflächen am Ortseingang durch das Unternehmen „Weiße Flotte“ wird mit Ablauf des 31.12.2026 beendet. Ab dem 01.01.2027 steht die Werbefläche am Ortseingang primär für die Bewerbung gemeindeeigener Veranstaltungen und Projekte zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, der „Weißen Flotte“ diesen Beschluss zeitnah mitzuteilen, um eine angemessene Übergangsfrist zur Umplanung der Marketingmaßnahmen zu gewährleisten.“ Begründet wird der Vorschlag wie folgt: „1. Seit geraumer Zeit nutzt das Unternehmen „Weiße Flotte“ eine exponierte Werbefläche am Ortseingang der Gemeinde zur Eigenwerbung. Eine Prüfung hat ergeben, dass für diese Nutzung kein formeller Vertrag oder eine sonstige rechtsverbindliche Vereinbarung vorliegt. Die Fläche wurde dem Unternehmen bisher rein gewohnheitsrechtlich und ohne Erhebung von Nutzungsentgelten zur Verfügung gestellt. 2. In der Vergangenheit beschränkte sich die Gegenleistung des Unternehmens darauf, der Gemeinde die Fläche lediglich für die Bewerbung der jährlichen „Boddenparty“ zu überlassen. Angesichts der gestiegenen Anzahl an kulturellen und touristischen Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde ist dieser Zustand nicht mehr zeitgemäß. Die Gemeinde benötigt die Fläche nunmehr ganzjährig, um eigene Formate und lokale Highlights effektiv im Sinne des Standortmarketings zu präsentieren. 3. Es ist festzustellen, dass aus der bisherigen Überlassung kein messbarer Vorteil für die Allgemeinheit oder den Gemeindehaushalt entstanden ist. Die einzige bekannte Zuwendung beschränkte sich auf die Gewährung einer Freifahrtkarte an eine ehemalige Mitarbeiterin des Fremdenverkehrsamtes. Eine solche Form der informellen „Gegenleistung“ entspricht nicht den Grundsätzen einer transparenten und wirtschaftlichen Verwaltung von Gemeindeeigentum. 4. Die unentgeltliche Überlassung stellt zudem einen Verzicht auf potenzielle Einnahmen dar. Nach aktuellen Marktanalysen für Außenwerbung in kleineren Kommunen beläuft sich der Preis für ein Großbanner (z. B. Bauzaun- oder Rahmensysteme) an hochfrequentierten Lagen am Ortseingang auf ca. 250,00 € bis 450,00 € pro Monat (zzgl. MwSt. und Montage). Durch die bisherige Praxis entgingen der Gemeinde somit jährlich Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich. 5. Fazit Um eine Gleichbehandlung mit anderen lokalen Gewerbetreibenden sicherzustellen, den Eigenbedarf der Gemeinde zu decken und die wirtschaftliche Nutzung von Gemeindeeigentum zu optimieren, ist die Beendigung der kostenfreien Werbung der „Weißen Flotte“ zum Jahr 2027 zwingend geboten.“ Rechtliche Bewertung des Amtes: Aus Sicht des Amtes gibt es keine Hinweise.

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