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Abwägung und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 "Weddeort"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-06-10
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Beschlussvorschlag: Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Weddeort“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 betroffenen Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 9 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Es ging eine Stellungnahme von Bürgern ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage). Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von: - Landkreis Vorpommern-Rügen - StALU Vorpommern - Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen - Landesforstanstalt M-V, Forstamt Rügen - Deutsche Telekom Technik GmbH - IHK zu Rostock - Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V - Bürger 1. Folgende Behörden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung: - EWE Netz GmbH - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Die während der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 8 betroffenen Behörden haben 8 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage). Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von: - Landkreis Vorpommern-Rügen - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern - Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen - Landesforstanstalt M-V, Forstamt Rügen - Landesamt für innere Verwaltung M-V - Wasser- und Bodenverband Rügen - Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V Folgende Behörden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung: - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt die Bürger und Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGB.l 2025 I Nr. 257) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Weddeort“ im Bereich der bestehenden Ferienanlage Weddeort, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Weddeort“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung und die dem Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Sachverhalt: Entsprechend des Beschlusses Nr. GV 030.08.100/25 der Gemeindevertretung wurde der in Bezug auf den Geltungsbereich und daraus resultierend die Umverlegung von Parkflächen geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 erneut veröffentlicht. Die ortsübliche Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgte vom 10.03.2026 bis 25.03.2026, die Veröffentlichung angemessen verkürzt vom 18.03.2026 bis zum 02.04.2026. Die betroffenenTräger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben 05.03.2026 zur Stellungnahme zu den Änderungen und Ergänzungen aufgefordert. Zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde bisher noch keine Abwägung vorgenommen. Mit der Auswertung der Stellungnahmen (Abwägung) und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren formell abgeschlossen.

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