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Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: „Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote“ im Ort Glowe

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-06-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung des Zeichen 299, „Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbot“ für den Kreuzungsbereich „Am Kliff“/ Einfahrt „Rügen Radio“ Glowe einzureichen. Sachverhalt: Bürgerinnen und Bürger haben sich mehrfach darüber beschwert, dass der Einmündungs-/ Kreuzungsbereich „Am Kliff“ - Einfahrt „Rügen Radio“ regelmäßig zugeparkt ist. Dadurch wird die Sicht verengt und es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall nicht ungehindert durchkommen. Eine klare Grenzmarkierung in Form einer Halte- und Parkverbotszone trägt zur ordnungsgemäßen Verkehrsführung bei, erhöht die Durchfahrtmöglichkeit für Rettungsdienste und verbessert die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.

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