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Antrag der AfD-Fraktion zur Verschönerung des Ortsbildes am Ortseingang Dranske – hier: Beantragung von Fördermitteln für eine Sichtschutzhecke an den Glascontainern nach der Naturschutz-Förderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAmt Nord-Rügen
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Dranske beschließt: Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis Vorpommern-Rügen einen offiziellen „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Naturschutz“ einzureichen. Ziel des Antrags ist die Erlangung von Fördermitteln für die Pflanzung einer Sichtschutzhecke aus überwiegend heimischen Straucharten, um die Glascontainer am Ortseingang von Dranske zur Straßenseite hin optisch zu verdecken und das Ortsbild nachhaltig aufzuwerten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen maßnahmenbezogenen Planungsunterlagen zu erstellen, mindestens drei vergleichbare Kostenangebote von Fachbetrieben einzuholen und diese dem Förderantrag beizufügen.“ Sachverhalt: Mit Datum vom 2. Juni 2026 beantragte die Fraktion der AfD zur Verschönerung des Ortsbildes am Ortseingang Dranske die Beantragung von Fördermitteln für eine Sichtschutzhecke an den Glascontainern nach der Naturschutz-Förderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen. Dazu wird folgender Beschlussvorschlag eingereicht: „Die Gemeindevertretung Dranske beschließt: Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis Vorpommern-Rügen einen offiziellen „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Naturschutz“ einzureichen. Ziel des Antrags ist die Erlangung von Fördermitteln für die Pflanzung einer Sichtschutzhecke aus überwiegend heimischen Straucharten, um die Glascontainer am Ortseingang von Dranske zur Straßenseite hin optisch zu verdecken und das Ortsbild nachhaltig aufzuwerten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen maßnahmenbezogenen Planungsunterlagen zu erstellen, mindestens drei vergleichbare Kostenangebote von Fachbetrieben einzuholen und diese dem Förderantrag beizufügen.“ Begründet wird der Vorschlag wie folgt: „Der aktuelle Zustand des Ortseingangs unserer Gemeinde entspricht durch die dort frei einsehbaren Glascontainer nicht den Ansprüchen an ein attraktives, gepflegtes und einladendes Ortsbild. Gerade vor dem Hintergrund, dass Dranske mittlerweile als staatlich anerkanntes Seebad zertifiziert ist und aktiv die Weiterentwicklung sowie Anerkennung als Ostseebad anstrebt, steigen die qualitativen Anforderungen an unser Erscheinungsbild und die touristische Infrastruktur enorm. Ein ungehinderter Blick auf Müll- und Recyclingbehälter direkt an der Zufahrt konterkariert diese Bemühungen. Da der Ortseingang die Visitenkarte von Dranske für Einwohner, Touristen und Gäste darstellt, ist eine optische Aufwertung und landschaftliche Eingrünung an dieser Stelle dringend geboten. Der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet hierfür über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes im Landkreis Vorpommern-Rügen“ eine hervorragende und zweckmäßige Finanzierungsmöglichkeit. Auf der Grundlage des § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern werden über diese Richtlinie Gelder aus dem Baumersatzgeldkonto des Landkreises für Naturschutzmaßnahmen vergeben. Gemäß Punkt 2.1 Buchstabe a) dieser Richtlinie sind Baum- und Strauchpflanzungen mit überwiegend heimischen Arten ausdrücklich Gegenstand dieser Förderung. Da es sich bei der Verschönerung des Containerstellplatzes um eine Maßnahme handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, und die Gemeinde Dranske als juristische Person des öffentlichen Rechts als Maßnahmenträger voll antragsberechtigt ist, sind alle Grundvoraussetzungen erfüllt. Besonders vorteilhaft für unseren kommunalen Haushalt ist, dass laut Richtlinie eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich ist. Um die Zuwendung erfolgreich zu erhalten, müssen die formalen Kriterien des Landkreises strikt eingehalten werden: Der schriftliche Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, da bereits begonnene oder fertiggestellte Projekte von der Förderung ausgeschlossen sind. Zudem verlangt der Landkreis, dass dem Antrag maßnahmenbezogene Planungsunterlagen sowie mindestens drei vergleichbare Kostenangebote beigefügt werden. Da geförderte Maßnahmen grundsätzlich im Jahr der Bewilligung umzusetzen und abzurechnen sind, sollte die Verwaltung diese Schritte zeitnah einleiten. Mit diesem Antrag nutzen wir die Chance, das Ortsbild von Dranske mithilfe von Kreismitteln ökologisch und optisch aufzuwerten, ohne unsere eigenen Haushaltskassen zu belasten.“ Rechtliche Bewertung des Amtes: Gemäß § 23 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist jedes Mitglied und damit auch jede Fraktion berechtigt Anträge zu stellen. Gemäß § 31 Abs. 2 KV M-V müssen Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen entstehen, bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Die AfD-Fraktion schreibt in Ihrem Antrag, dass über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes im Landkreis Vorpommern-Rügen“ eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich ist. Weitere Aussagen werden zur Finanzierung nicht getroffen. Dem Sachvortrag fehlen somit Aussagen, was sind diese zuwendungsfähigen Kosten. Weiterhin bleibt die Frage offen, wie der verbleibende Teil der Mehraufwendungen finanziert wird, wenn die Gemeinde keine 100% ige Förderung erhält bzw. nicht zuwendungsfähige Kosten entstehen. Gemäß § 127 Abs. 1 KV M-V führt das Amt die Beschlüsse und Entscheidungen der Gemeindevertretung aus. Insofern ist der Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion nicht korrekt. Richtig muss der Beschlussvorschlag lauten: „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt: Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, für die Gemeinde Dranske, beim Landkreis Vorpommern-Rügen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Naturschutz einzureichen. Ziel des Antrags ist die Erlangung von Fördermitteln für die Pflanzung einer Sichtschutzhecke aus überwiegend heimischen Straucharten, um die Glascontainer am Ortseingang von Dranske zur Straßenseite hin optisch zu verdecken und das Ortsbild nachhaltig aufzuwerten. Das Amt wird weiterhin beauftragt, die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen, entsprechend der gesetzlichen sowie der förderrechtlichen Bestimmungen einzuholen und dem Förderantrag beizufügen.“

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