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Zuwendungen Vereine 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2025-12-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Vereine und Institutionen der Gemeinde Neverin prägen das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben maßgeblich. Sie fördern das ehrenamtliche Engagement, stärken den sozialen Zusammenhalt und erhöhen die Attraktivität der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung Neverin beabsichtigt daher, auch im Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung für die ortsansässigen Vereine und Institutionen bereitzustellen.
Die Gewährung der Zuwendungen setzt einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung sowie eine ordnungsgemäße und vollständige Antragsstellung durch den jeweiligen Verein voraus.
Nach Abschluss des Zuwendungszwecks bzw. des Zuwendungszeitraumes ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel durch den Zuwendungsempfänger bis spätestens 31. März des Folgejahres nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis hat eine vollständige Aufstellung der Ausgaben zu enthalten und ist einschließlich aller Belege an das Amt Neverin zu übermitteln.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neverin beschließt, für das Jahr 2026 finanzielle Mittel zur Unterstützung der ortsansässigen Vereine und Institutionen wie folgt bereitzustellen:
- Volkssolidarität – OG Neverin: ………………… €
- Neveriner Dorfclub KTO e. V. ………………… €
- Dorfclub Glocksin e. V.: ………………… €
- Freiwillige Feuerwehr Neverin: ………………… €
Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der eingereichten und geprüften Anträge. Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, die Mittelverwendung fristgerecht bis zum 31. März des Folgejahres gegenüber dem Amt Neverin nachzuweisen.
Text aus PDF extrahiert