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Beschluss über 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-02-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Wie in der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung gefordert, wurde dieser Beschlussvorschlag zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Beseritz vorbereitet, um über die Aufnahme von sachkundigen Einwohnern in den Finanzausschuss zu beraten.
Gem. § 36 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse der Gemeinde berufen werden können.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Beseritz.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
§ 5 Abs. 2 wird folgender 2. Satz angestellt:
Der Finanzausschuss setzt sich aus drei Gemeindevertretern und einer sachkundigen Einwohnerin bzw. einem sachkundigen Einwohner zusammen.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
Text aus PDF extrahiert