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Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-02-02
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Sachverhalt: Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans, den Höchstbetrag des Kassenkredits, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Mitwirkungsverbot: Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.

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