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Annahme einer Geldspende
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-03-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Frau Ines Frenzel hat am 29.12.2025 einen Betrag in Höhe von 100,00 € als Spende für die Grundschule Neverin “Zum Wasserturm” überwiesen. Gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 5 der Hauptsatzung des Amtes Neverin entscheidet der Amtsausschuss über die Annahme oder Vermittlungen von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen über 100,00 €.
Gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V die Annahme der Geldspende von
Frau
Ines Frenzel
Dorfstraße 23
17039 Neverin
in Höhe von 100,00 € für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
Genauere Verwendung der Spende: _____________________________________.
Text aus PDF extrahiert