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Annahme einer Geldspende

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-03-26
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Frau Ines Frenzel hat am 29.12.2025 einen Betrag in Höhe von 100,00 € als Spende für die Grundschule Neverin “Zum Wasserturm” überwiesen. Gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 5 der Hauptsatzung des Amtes Neverin entscheidet der Amtsausschuss über die Annahme oder Vermittlungen von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen über 100,00 €. Gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V die Annahme der Geldspende von Frau Ines Frenzel Dorfstraße 23 17039 Neverin in Höhe von 100,00 € für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Genauere Verwendung der Spende: _____________________________________.

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