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Beschluss der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel / Obere Tollense"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-03-18
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die Gemeinde Trollenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes "Obere Havel / Obere Tollense" und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen. Die Verbandsbeiträge wiederum hat die Gemeinde gem. § 6 Abs.1-4 Kommunalabgabengesetz (KAG MV) auf die Eigentümer der jeweiligen Flurstücke umzulegen mittels einer entsprechenden Gebührensatzung, die es hier zu beschließen gilt. Grundlage für die Gebührensatzung ist eine Gebührenkalkulation, die regelmäßig anzupassen und gem.§ 6 Abs. 2 d KAG MV zum Ausgleich zu bringen ist durch Umlage auf die Eigentümer. Der letzte Kostenüber- und Kostenunterdeckungsausgleich erfolgte im Veranlagungsjahr 2024. Somit wurde für die Ermittlung des Gebührensatzes für das Veranlagungsjahr 2025 ausschließlich der Jahresbeitrag 2025 des Wasser- und Bodenverbandes herangezogen. Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann, um die Ausgaben des Beitrages decken zu können, ist eine Neufassung und Beschlussfassung der o. g. Satzung erforderlich. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Trollenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel / Obere Tollense" für das Veranlagungsjahr 2025. Die Gebührenkalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

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