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Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans, den Höchstbetrag des Kassenkredits, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.
Text aus PDF extrahiert