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Austausch der alten Öl-Heizungsanlage gegen eine moderne Gas-Brennwertanlage Schulstraße 4-7, 17039 Wulkenzin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-03-17
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die bestehende Ölheizung wurde 1994 installiert. Grundsätzlich ist der Kessel noch in Funktion und weiter nutzbar. Allerdings sollte Heizungsanlage grundsätzlich auf den neuesten Stand gebracht werden. Auf Grund des Alters des Ölkessel an das bestehende Heizungsnetz, wird es in Zukunft zu Ausfällen kommen und zu Problemen in der Ersatzteilbeschaffung. Die Kesselanlage sollte getauscht werden. Auf Grund des vorhandenen Gasanschlusses im bestehenden Heizraum wird eine Gas-Brennwertkaskade mit 2 mal 100 kW und Fischwasserstation zur hygienischen Warmwasserbereitung im Durchfluss und Vorrüstung für eine Wärmepumpe empfohlen. Die Schätzkosten dafür betragen ca. 105.000 € brutto. Bei Bedarf oder Notwendigkeit auf Grund gesetzlicher Vorgaben kann die Wärmepumpe dann einfach nachgerüstet werden. Zur Unterstützung der Warmwasseraufbereitung besteht zusätzlich die Möglichkeit Photovoltaik oder Solarthermie zu installieren. Die Kostenschätzung für die Installation der Photovoltaik-Anlage beträgt 155.000 € brutto. Bei der Installation der Solarthermie sind nachfolgende Nachteile zu beachten und wird somit nicht empfohlen. kann nur für Warmwasserbereitung verwendet werden im Sommerfall bei Nichtabnahme gehäufte Anlagenabschaltungen im Winterfall keine Unterstützung der Heizung da kein Ertrag langfristig starke Belastung der Anlagenteile durch hohe Temperaturen im Sommerfall bei Nichtabnehme Speicherüberhitzung möglich hoher Installationsaufwand: Kollektoren auf Dachflächen, große Wasserspeicher notwendig, kostenintensiv durch Rohrleitungen und pumpenanlagen, aufwendige Regeltechnik erhöhte Wartungskosten: Wärmeträgerflüssigkeit muss turnusmäßig geprüft und getauscht werden, Ventile und Drucksystem, Pumpen Honnar für Planung und Betreuung durch ein Planungsbüro entstehen zusätzlich in Abhängigkeit der Gesamtkosten der beauftragten Maßnahme. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, ob der Austausch der bestehenden Öl-Heizungsanlage gegen eine moderne Gas-Brennwertanlage erfolgen soll. Die Kostenschätzung dafür beträgt 105.000 €. Zusätzlich soll die Entscheidung getroffen werden, ob zur Unterstützung der Warmwasseraufbereitung auch eine Photovoltaik- Anlage installiert werden soll. Die Zusatzkosten laut Kostenschätzung betragen 155.000 €.

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