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Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Zirzow

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-03-12
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Sachverhalt: In der Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2025 wurde bei der Beschlussfassung der Haushaltssatzung besprochen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2026 rückwirkend anzuheben. Die Verwaltung empfiehlt die Hebesätze an die Nivellierungshebesätze Mecklenburg-Vorpommerns anzupassen und schlägt folgende Hebesätze vor: Bisher 2026 rückwirkend zum 01.01. Grundsteuer A 330 v.H. 340 v.H. Grundsteuer B 390 v.H. 440 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H. 400 v.H. (bleibt) Durch diese Anhebung erhält die Gemeinde folgende Mehreinnahmen: Bisher 2026 rückwirkend zum 01.01. Differenz Grundsteuer A 11.298,21 € 340 v.H. + 342,37 € Grundsteuer B 27.214,75 € 440 v.H. + 3.489,07 € + 3.831,44 € Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde beschließt die Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2026 mit folgenden Hebesätzen: Grundsteuer A 340 v.H. Grundsteuer B 440 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H.

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