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Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Zirzow
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-03-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung vom 17.12.2025 wurde bei der Beschlussfassung der Haushaltssatzung besprochen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Jahr 2026 rückwirkend anzuheben. Die Verwaltung empfiehlt die Hebesätze an die Nivellierungshebesätze Mecklenburg-Vorpommerns anzupassen und schlägt folgende Hebesätze vor:
Bisher
2026 rückwirkend zum 01.01.
Grundsteuer A
330 v.H.
340 v.H.
Grundsteuer B
390 v.H.
440 v.H.
Gewerbesteuer
400 v.H.
400 v.H. (bleibt)
Durch diese Anhebung erhält die Gemeinde folgende Mehreinnahmen:
Bisher
2026 rückwirkend zum 01.01.
Differenz
Grundsteuer A
11.298,21 €
340 v.H.
+ 342,37 €
Grundsteuer B
27.214,75 €
440 v.H.
+ 3.489,07 €
+ 3.831,44 €
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt die Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2026 mit folgenden Hebesätzen:
Grundsteuer A 340 v.H.
Grundsteuer B 440 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Text aus PDF extrahiert