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Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Brunn
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-03-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Zum Ende des ersten Jahres nach der Grundsteuerreform ist die Datenlage zu den Messbeträgen nahezu vervollständigt und es kann verglichen werden, welche Auswirkungen die Hebesatzerhöhung tatsächlich haben.
Die Gemeinde Brunn hat im Jahr 2024 folgende Einnahmen erzielt:
Grundsteuer A 53.627,05 € (355 v. H.)
Grundsteuer B 82.135,80 € (405 v. H.)
Summe: 135.762,85 €
Für das Jahr 2025, Stand 05.12.2025:
Grundsteuer A 52.204,89 € (300 v. H.)
Grundsteuer B 97.949,32 € (460 v. H.)
Summe: 150.154,21 €
Das ergibt Mehreinnahmen in Höhe von 14.391,36 € für das Jahr 2025.
Die Hebesätze könnten wie folgt angepasst werden:
Für 2026
Grundsteuer A 58.307,05 € (335 v. H.)
Grundsteuer B 85.243,08 € (400 v. H.)
Summe: 143.550,13 €
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2026 in der Gemeinde Brunn mit folgenden Werten:
Grundsteuer A: 335 v. H.
Grundsteuer B: 400 v. H.
Gewerbesteuer: 400 v. H.
Text aus PDF extrahiert